Urteilsspruch zu Zinswetten der Deutsche Bank: Klagewelle möglich

Das Vertrauen, welches Anleger in die größte Bank Deutschlands gelegt hatten, dürfte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nun endgültig erschüttert sein. Der Deutschen Bank wurde vorgeworfen, Kunden falsch beraten zu haben. Gegenstand der Klage waren Swap Verträge, welche die Deutsche Bank Unternehmen und Städten verkauft hatte. Hierbei handelt es sich um Zinswetten, bei welchen die Kunden Geld auf den mutmaßlichen Verlauf des Zinssatzes verwetten. Hierbei haben diese teilweise Verluste in Millionenhöhe erleiden müssen, da bei derartigen Zinswetten nicht nur der Wetteinsatz verspielt wird, sondern das Verlustrisiko unbegrenzt ist.

Dass es sich hierbei um keine sichere Geldanlage, sondern vielmehr um eine erhoffte Gewinnerhöhung gehandelt hat, müsste auch den Kunden bekannt gewesen sein.
Der BGH hat hier dennoch eine unzureichende Beratung angenommen, da die Kunden nicht darüber aufgeklärt wurden, dass die Bank gegen ihre Kunden wettete. Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers betonte, dass es sich hierbei um einen Interessenkonflikt handle, da die Bank nur gewinnen könne, wenn die Kunden verlieren. Darum wurde die Deutsche Bank auf einen Schadensersatz von 540.000 Euro verurteilt.

Weitere Kunden haben nun die Hoffnung ebenfalls entschädigt zu werden. Verbraucherschützer reden sogar von einer Stärkung der Rechte der Bankkunden.
Die befürchtete Klagewelle bezieht sich hierbei nicht nur auf weitere Geschädigte der Deutschen Bank, von denen es gerade mal 8 Klagen bislang zum BGH geschafft haben. Vielmehr wird befürchtet, dass sich auch Kunden anderer Banken, die ebenfalls Geld mit riskanten Finanzierungen verloren haben Klage gegen ihre Bank beabsichtigen. Auch alte Fälle könnten wieder aufgerollt werden.

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Veröffentlicht in Wirtschaft-News am 24.03.2011