Der bekannte Versandhändler Amazon profitiert offenbar schon seit einiger Zeit und in großem Umfang von einer Regelungslücke, die es ihm erlaubt, Arbeitslose zwei Wochen lang ohne Bezahlung zu beschäftigen. Die Vorschriften zur Unterstützung des Weges von Arbeitslosen zurück in das Erwerbsleben ermöglichen, dass Arbeitgeber auf Kosten der Agentur für Arbeit eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von zuvor Erwerbslosen durchführen können. Diese sieht vor, dass die Geförderten über einen Zeitraum von meistens sechs Wochen beschäftigt werden, der Arbeitgeber allerdings nur Lohn für vier Wochen leisten muss.
Die restlichen Arbeitstage sollen der Qualifizierung und Einarbeitung dienen und werden von der Arbeitsagentur bezahlt. An sich ist gegen diese Regelung nichts einzuwenden, denn sie hilft in vielen Fällen, Arbeitslosen den Übergang in eine Beschäftigung zu erleichtern, indem sie Arbeitgebern einen Anreiz bietet, solche Arbeitskräfte einzustellen.
Doch Amazon beschäftigt in vielen Fällen mehrere Jahre nacheinander dieselben Personen für sein Saisongeschäft und entlässt sie nach der Zeit mit den größten Umsätzen wieder. So kommen Arbeitslose Jahr für Jahr zu Amazon und absolvieren jedes Mal eine zweiwöchige Einarbeitungszeit, in der die Agentur für Arbeit für ihre Gehälter aufkommt. Natürlich ist eine wiederholte Trainingsmaßnahme nicht wirklich erforderlich, zumal die Arbeit bei dem Versandhändler vor allem in einfachen Tätigkeit wie dem Zusammenstellen und Verpacken von Waren bestehen dürfte.
Es muss allerdings eingeräumt werden, dass Amazon sich mit dieser Vorgehensweise im Rahmen des geltenden Rechts bewegt, denn es existieren keine Regelungen, die einem Arbeitgeber verbieten würden, dieselben Arbeitslosen wiederholt auf Kosten der Agentur für Arbeit einzuarbeiten. In der Öffentlichkeit und bei vielen Politikern kommt die Verfahrensweise des großen Online Versandhändlers allerdings nicht gut an, so dass sich die Stimmen mehren, die den Gesetzgeber auffordern, dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben.
Veröffentlicht in Wirtschaft-News am 27.11.2011