Jeder Arbeitnehmer hat den gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch ist sogar einklagbar. Auch kann der Arbeitnehmer das Zeugnis korrigieren lassen, wenn es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, denn ein korrekt erstelltes Zeugnis ist für die künftige berufliche Zukunft unverzichtbar.
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Jeder Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz wechselt, kann von Rechts wegen von seinem alten Arbeitgeber verlangen, ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Dieses Zeugnis muss zudem die Tätigkeit und Leistung des Arbeitnehmers wahrheitsgemäß, aber auch wohlwollend beschreiben. Darüber hinaus muss es fehlerfrei und in der Form korrekt sein. Es besteht eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Innerhalb dieser Frist muss das Zeugnis an den Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Allerdings sollte jeder Arbeitnehmer zeitnah nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses auf die Ausstellung achten und notfalls darauf bestehen. Denn die fristgerechte Ausstellung des Arbeitszeugnisses gehört zu den gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers.
Welchem Zweck dient das Arbeitszeugnis?
Das Arbeitszeugnis dient dem Arbeitnehmer dazu, sich bei zukünftigen Arbeitgebern für eine Anstellung zu bewerben. Mit dem Zeugnis kann er nicht nur nachweisen, dass er bereits bestimmte berufliche Erfahrungen hat, sondern auch Arbeitszeiten und persönliche Vorzüge bezüglich seines Verhaltens als Arbeitnehmer belegen.
Inhaltliche Vorgaben – was ist erlaubt?
Neben den persönlichen Angaben des Arbeitnehmers wird in dem Arbeitszeugnis seine Tätigkeit im Betrieb beschrieben. Mögliche Vorstrafen, die Höhe des Gehalts, Suchterkrankungen oder Ähnliches dürfen allerdings nicht erwähnt werden.
Der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis
Grundsätzlich gibt es zwei Versionen des Arbeitszeugnisses:
- – einfaches Arbeitszeugnis
- – qualifiziertes Arbeitszeugnis
Beim einfachen Arbeitszeugnis wird nur neutral die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb genannt. Beim qualifizierten Arbeitszeugnis werden auch die individuellen Leistungen, soziales Verhalten und Kompetenzen des Arbeitnehmers berücksichtigt. In der Regel erhält der Arbeitnehmer meist das qualifizierte Arbeitszeugnis. Sollte er nur ein einfaches Arbeitszeugnis erhalten, kann er allerdings die qualifizierte Fassung nachträglich verlangen.
Was bedeutet der Begriff Wohlwollenspflicht?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei der Ausstellung des Arbeitszeugnisses wohlwollend zu verfahren. Das bedeutet, er muss zwar wahrheitsgemäß bei den Angaben im Arbeitszeugnis bleiben, muss aber auf negative Bewertungen bezüglich der Tätigkeit des Arbeitnehmers verzichten. Außerdem darf der Arbeitgeber auch keine negativen Formulierungen in Form von Codes verwenden.
Das Recht auf Korrektur
Sollten fehlerhafte tatsächliche Angaben im Arbeitszeugnis bestehen oder auch negative Codes im Arbeitszeugnis enthalten sein, hat der Arbeitnehmer das Recht, diese fehlerhaften Angaben oder Formulierungen korrigieren zu lassen. Als Frist muss hier die dreijährige Verjährungsfrist beachtet werden. Danach verliert der Arbeitnehmer das Recht auf Korrektur. Generell sollten Arbeitnehmer sofort beim Ausscheiden aus einer Firma auf die ordnungsgemäße Ausfertigung und Aushändigung des Arbeitszeugnisses achten. Dann sind auch die persönlichen Eindrücke noch präsent.