Das Gewohnheitsrecht am Arbeitsplatz entsteht, wenn bestimmte Regelungen über einen längeren Zeitraum hinweg ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer praktiziert werden. Es kann bei verschiedenen Punkten in der Arbeitswelt Anwendung finden.
Arbeitszeiten und Urlaub
Werden über einen längeren Zeitraum hinweg Arbeitszeiten praktiziert, die so nicht im Arbeitsvertrag festgehalten sind, wie zum Beispiel flexible Arbeitszeiten oder Überstunden, greift hier nach einiger Zeit das Gewohnheitsrecht. Hiervon können auch Urlaubsregelungen betroffen sein, etwa, wenn es spezifische Regelungen zur Urlaubslänge oder zur Urlaubsvergabe betrifft.
Arbeitsplatzgewohnheiten
Arbeitsplatzgestaltungen, Ausstattungen und Praktiken, die sich über Jahre etabliert haben, können in das Gewohnheitsrecht einfließen. Das gleiche gilt für gewisse Arbeitsabläufe, die über einen längeren Zeitraum beibehalten werden, aber nie schriftlich festgelegt wurden.
Vergütung und Sozialleistungen
Werden Boni, Gehaltserhöhungen oder Zusatzleistungen über eine gewisse Zeit gezahlt, ohne dass dafür eine schriftliche Vereinbarung vorliegt, fallen diese unter das Gewohnheitsrecht. Ebenso betroffen sind davon Sozialleistungen wie betriebliche Zusatzleistungen oder Unterstützung in besonderen Situationen.
Mitbestimmung im Betriebsrat
Das Gewohnheitsrecht kann auch bei der Mitbestimmung im Betriebsrat eine Rolle spielen, insbesondere wenn bestimmte Praktiken der Zusammenarbeit und Kommunikation über einen längeren Zeitraum bestehen und nicht ausdrücklich geregelt sind.
Wichtig!
Ein Arbeitgeber kann das Gewohnheitsrecht einschränken, indem er im Arbeitsvertrag einen sogenannten Änderungsvorbehalt festlegt. Dies gibt dem Arbeitgeber das Recht, bestehende Gepflogenheiten einseitig zu ändern.
Das Gewohnheitsrecht kann keine schriftlichen Verträge oder rechtliche Regelungen ersetzen. Es sollte immer darauf geachtet werden, dass klare schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass das Gewohnheitsrecht einen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen haben kann und in bestimmten Fällen vor Gericht relevant werden könnte. / Fotoquelle: © fahribaabdullah14 – pixabay.com