DGB will Anti-Stress-Verordnung für Arbeitnehmer

Das Handy klingelt, der Computer ruft – auch privat versinken immer mehr Mitarbeiter in Arbeit. Schuld soll vor allem eines sein: die ständige Erreichbarkeit dank Smartphones und Co. Über 60 Prozent der Arbeitnehmer geben an, auch in der Freizeit für ihren Arbeitgeber verfügbar zu sein. Deshalb möchte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zum Arbeits-Schutzgesetz eine Anti-Stress-Verordnung hinzufügen.

Zahl der psychischen Erkrankungen wächst kontinuierlich

Der immer größer werdende Stress im Berufsalltag hat einen gewichtigen Anteil an der wachsenden Zahl der psychischen Erkrankungen. Die schwindende Trennung von Freizeit und Arbeit lässt immer weniger Phasen der echten Entspannung zu. So ist die psychische Anspannung immer auf einem hohen Niveau. Psychische Erkrankungen sind der Hauptgrund für eine Erwerbsminderung und schaden somit sowohl der Wirtschaft als auch dem Arbeitgeber. Um diese Auswirkungen der multimedialen Welt zu mindern, fordert der DGB mehr Beratung, Kontrolle und Sanktionen. So sollen Ruhezeiten festgeschrieben werden, in denen der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nicht erreichbar sein muss und einfach entspannen kann.

Geteiltes Echo auf Anti-Stress-Verordnung

Von Seiten der Arbeitgeber kommen verhaltene Reaktionen zu diesen Forderungen. Laut einem Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände muss kein Arbeitnehmer mehr leisten, als im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Natürlich stimmt es keinen Arbeitgeber traurig, wenn die Mitarbeiter mehr Leistung erbringen. Die öffentliche Meinung zu diesem Thema ist gespalten. Denn einerseits ist positiv hervorzuheben, dass Arbeitnehmer mehr geschützt werden sollen. Andererseits: Wer gerne mehr leistet und motiviert für seine Firma arbeiten will, kann durch solch eine Verordnung stark eingeengt werden.

Tags: , ,
Veröffentlicht in Wirtschaft-News am 13.06.2012