Die fristgerechte Kündigung

Bildquelle: © tsyhun / shutterstock.com

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Soll das Arbeitsverhältnis gekündigt werden, ist eine ordentliche beziehungsweise fristgerechte Kündigung wichtig. Sie ist von Seiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers zu stellen, wenn das Arbeitsverhältnis unbefristet war und deshalb eine Frist für die Beendigung gesetzt werden muss. Im Gegensatz zur fristlosen Kündigung enthält eine fristgerechte Kündigung immer eine Kündigungsfrist.

Wann ist die fristgerechte Kündigung des Arbeitsvertrages wirksam?

Eine Kündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Sie kann vom Arbeitgeber aber auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Wirksam ist sie immer dann, wenn sie dem Empfänger zugestellt wird. Sobald der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung überreicht, gilt sie. Ebenso gilt diese Regelung, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine fristgerechte Kündigung zustellt.

Wie ist das Verhalten nach Zustellung der Kündigung?

Als Arbeitnehmer hat man die Möglichkeit, gegen die Kündigung vorzugehen. Dafür wird dann oftmals rechtlicher Rat eingeholt. Es muss eine sogenannte Eilbedürftigkeit festgestellt werden, damit eine Kündigungsschutzklage angestrebt werden kann. Diese Kündigungsschutzklage muss in der Regel bis spätestens drei Wochen nach Zustellung der Kündigung gestellt werden. Die sogenannte Dreiwochenfrist greift hier.

Wer nicht vorhat, direkt zum Gericht zu gehen, kann trotz allem innerhalb dieser Frist handeln. Und zwar über eine außergerichtliche Einigung. Wichtig ist nur, dass diese drei Wochen nicht verstreichen. Denn dann kann gegen die Kündigung kaum noch etwas getan werden.

Zudem ist es immer wichtig, dass der Arbeitnehmer sich innerhalb von drei Tagen nach Zustellung der fristgerechten Kündigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldet. Ansonsten kann hier eine Sperrzeit drohen.

Die Kündigungsfristen bei einer fristgemäßen und ordentlichen Kündigung

Es gibt unterschiedliche Kündigungsfristen, die in erster Linie im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Auch im Tarifvertrag, der dann beim Arbeitsverhältnis Anwendung findet, wenn das Unternehmen sich an den entsprechenden Tarifvertrag hält, lassen sich Fristen zu den unterschiedlichsten Kündigungen finden. Aber auch das Grundgesetzbuch gibt Auskunft darüber, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind. Es ist somit immer eine Einzelfallentscheidung, welche Frist bei der Kündigung berücksichtigt werden muss. Auch die Dauer der Beschäftigung hat Einfluss auf die Kündigungsfrist.

Die Voraussetzungen für eine fristgerechte Kündigung

Damit die Kündigung wirksam ist, müssen allgemeine Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt unter anderem die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Zudem muss geschaut werden, ob ein Sonderkündigungsschutz besteht. Ebenso muss die Kündigung immer in schriftlicher Form erfolgen und darf nicht mündlich vorgetragen werden.

Wie wirkt sich die Kündigung auf das Arbeitslosengeld aus?

Wird eine ordentliche Kündigung aus personenbedingten oder betriebsbedingten Gründen ausgesprochen, hat das keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Wird die Kündigung hingegen aufgrund eines Fehlverhaltens ausgesprochen, dann handelt es sich hier um ein vertragswidriges Verhalten, was dazu führt, dass eine Sperrzeit riskiert wird. Denn der Arbeitgeber hätte sein Verhalten anders steuern können, um nicht in die Situation der Kündigung zu gelangen. Für viele Arbeitnehmer hat das schwerwiegende Folgen, wenn sie über längere Zeit kein Arbeitslosengeld erhalten. Bevor das Arbeitsamt jedoch eine Sperrfrist ausspricht, muss sie überprüfen, ob diese rechtskräftig ist, ob das Verhalten wirklich vertragswidrig war und ob die Sperrfrist gerechtfertigt ist. Auch hier hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, in Widerspruch zu gehen. Allerdings sind die Aussichten in der Regel relativ schlecht, an dieser Sperrfrist etwas zu ändern.

Welche Gründe können bei einer ordentlichen Kündigung genannt werden?

Es gibt unterschiedliche Gründe, die bei einer fristgemäßen und ordentlichen Kündigung angeführt werden. Beispielsweise wenn ein Stellenabbau erforderlich wird, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten nicht mehr vollständig erfüllen kann oder wenn der Arbeitnehmer in seinem Verhalten Grund zu einer Beanstandung bietet. Generell sollte der Grund der Kündigung immer hinterfragt werden. Denn ein ordentliches Gespräch hilft nicht nur, die Kündigung zu verstehen. Es hilft auch, eventuell ungünstiges Verhalten abzustellen, um beim nächsten Arbeitgeber bessere Chancen zu haben. Zudem ist es immer gut, wenn man im Ordentlichen mit dem Arbeitgeber auseinander geht, da dieser auch eine Beurteilung schreibt, die wiederum für die Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber genutzt wird.

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Veröffentlicht in Allgemein am 07.12.2020