Dass deutsche Unternehmen national wie international Schmiergelder zahlen, um Großaufträge zu ergattern, ist nichts neues. Allein die Frage nach der Höhe der Schmiergelder macht auch heute noch stutzig – wie im Fall Weinmann und MAN. Der ehemalige Manager des Konzerns wurde vom Landgericht München für das Unterlassen von Gegenmaßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Das deutsche Traditionsunternehmen MAN, das seit 2009 an der Börse dotiert ist, hat sich in der Zeit von 2001 bis 2007 in über 20 Ländern durch Schmiergelder Großaufträge gesichert. Der Umfang der Schmiergelder, die aufgewendet wurden, um Regierungen und Geschäftspartner zu bezahlen, beträgt über 80 Millionen Euro. Schmiergeldzahlungen in dieser Größenordnung sind bisher bei keinem weiteren deutschen Unternehmen bekannt. Schockierend an der Geschichte ist jedoch nicht wirklich die unglaublich hohe Summe der Schmiergelder, sondern die bewusste Ignoranz der MAN Vorstände im Umgang mit europäischen und deutschen Gesetzen.
Beihilfe durch Unterlassen als Strafmilderungsgrund
Einer der Angeklagten – Anton Weinmann – wurde nun zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und 100.000 Euro Geldauflage verurteilt. Diese recht milde Strafe sowie die Einstellung aller laufender Verfahren gegen Weinmann im Zusammenhang mit MAN beruhen auf einer Absprache mit der Münchner Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hatte Weinmann vorgeworfen, von der Korruption bei MAN gewusst und zu wenig unternommen zu haben, diese einzustellen. Im konkreten Fall handelte es sich um einen Großauftrag in Slowenien. Weinmann habe zur Kenntnis genommen, dass dieser Auftrag nur durch die Zahlungen von Schmiergeldern an MAN übertragen worden war. Nach zögerlichem Leugnen, legte Weinmann nun ein umfassendes Geständnis ab. Dieses beinhaltet das Wissen über die Geschäftspraktiken, aber keine aktive Unterstützung. Der ehemalige MAN Manager wusste also von dem Schmiergeldsystem innerhalb des Unternehmens, hatte aber zu wenig getan, um der Korruption einen Riegel vor zu schieben.
Anton Weinmann wurde durch das Urteil des Landesgerichtes München der Beihilfe zur Bestechung „durch Unterlassen mit bedingtem Vorsatz“ schuldig gesprochen. Da es sich lediglich um eine Bewährungsstrafe handelt, steht Anton Weinmann daher wohl eine weiterhin erfolgreiche Zukunft als Unternehmensberater offen.
Veröffentlicht in Allgemein, Arbeitgeber, Unternehmen am 22.09.2012