Surfen während der Arbeit – Was kann passieren?

Bildquelle: © ESB Professional / shutterstock.com

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Die tägliche Arbeit am Computer verleitet gelegentlich zu privaten Surfausflügen. Das dauert oft nur wenigen Minuten. Die wenigsten Arbeitnehmer stellen sich allerdings die Frage: Ist das überhaupt erlaubt? Die Frage lässt sich schnell beantworten, denn privates Surfen während der Arbeitszeit ist nicht erlaubt, trotzdem wird es von vielen Arbeitgebern geduldet.

Ein Blick in den Arbeitsvertrag schafft Klarheit

Falls sich der Arbeitgeber über das Surfverhalten seiner Mitarbeiter Gedanken macht oder es in der Vergangenheit Probleme gab, gibt es einen entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag. Dort findet der Mitarbeiter genaue Hinweise, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang privates Surfen erlaubt ist. Einige Chefs erlauben es nicht, denn schließlich soll sich der Mitarbeiter um die Belange der Firma kümmern und nicht auf privaten Internetseiten surfen, chatten oder die privaten E-Mails checken. Während der Arbeitszeit gehört die Arbeitskraft dem Unternehmen. Möglicherweise gibt es besondere Regeln für die Pausen. Doch auch während der arbeitsfreien Zeit ist es nicht selbstverständlich, dass der Arbeitnehmer die Geräte der Firma für private Zwecke verwenden kann.

Privates Surfen kann der Firma schaden

Privates Surfen ist nicht nur ein Kavaliersdelikt, es kann der Firma erheblichen Schaden zufügen. Das gilt vor allem, wenn der User auf Seiten mit zweifelhaften Inhalten verweilt. Diese enthalten häufig Viren und Trojaner, was im schlimmsten Fall die Prozesse in der Firma behindern oder ganz zum Erliegen bringen kann.

Wer der Versuchung nicht widerstehen kann und sich über Tauschbörsen illegal Filme und Musik herunterlädt, macht sich strafbar. Den Brief vom Rechtsanwalt bekommt der Firmeninhaber. Dieser kann anhand der Computer-ID den Übeltäter schnell ausfindig machen und zur Rechenschaft ziehen. Nicht zuletzt geht dem Unternehmen durch exzessives Surfen wertvolle Arbeitskraft verloren.

Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen durch Surfen am Arbeitsplatz

Wer nur gelegentlich für ein paar Minuten einen Blick in eine Informationsseite wirft oder seine privaten E-Mails checkt, hat – je nach Firma – meist wenig zu befürchten. Möglicherweise bekommt er oder sie vom Chef einen Hinweis, dass das nicht erlaubt ist. Setzt er jedoch das unerwünschte Verhalten weiterhin fort, kann es zu einer Abmahnung kommen. Spätestens jetzt muss der Mitarbeiter das Surfen einstellen, denn bei einem weiteren Verstoß droht die Kündigung. Bei übermäßigem Surfen ist eine fristlose Kündigung möglich. Solche Fälle landen oft vor dem Arbeitsgericht.

Dürfen Vorgesetzte Mitarbeiter überwachen?

Viele Chefs und Vorgesetzte handeln nach der Devise, Vorschriften sind gut, Kontrollen sind besser. Sie überwachen den Browserverlauf und schreiben dann gegebenenfalls eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung aus. Eine Überwachung des Mitarbeiters ist jedoch nur zulässig, wenn ein konkreter Verdacht besteht.

Mit dem Vorgesetzten sprechen

Mitarbeiter, die über diesen Punkt gerne Klarheit hätten, reden am besten mit ihrem Chef. Selbst wenn im Arbeitsvertrag von einem generellen Verbot die Rede ist, kann es sein, dass der Chefs gegen gelegentliche Ausflüge ins Internet nichts einzuwenden hat.

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Veröffentlicht in Allgemein am 03.12.2021