Jeder Arbeitnehmer darf und soll sich von seiner Arbeit erholen können. Neben dem gesetzlich festgelegten Urlaubsanspruch gibt es ebenso Sonderurlaub. Diesen kann der Arbeitgeber in bestimmten Situationen gewähren. Der Sonderurlaub geht dabei nicht vom regulären Urlaubsanspruch ab. …mehr »