Immer mehr Details des Gesetzentwurfes, mit dem die Bundesregierung den Atomausstieg regeln möchte, kommen an die Öffentlichkeit. Faktisch wird der stufenweise geplante Ausstieg aus der Kernenergie wohl fast gleichzeitig erfolgen und der Branche, so viel scheint schon jetzt klar, bleiben reichlich Einfallstore für Klagen.
Der Atomausstieg soll bis 2022 gelungen sein. Die sieben ältesten Meiler und das störanfällige Krümel gehen, nachdem sie durch das Moratorium abgeschaltet wurden, nicht wieder ans Netz. Die anderen Meiler dürfen weiter laufen. Dabei wird die Laufzeit pro Kraftwerk auf 32 Betriebsjahre festgesetzt. Betriebsjahr bedeutet, dass nur die Tage gezählt werden, in denen das Kraftwerk Strom produzierte. …mehr »