Unternehmenserfolg in der heutigen Zeit zeichnet sich durch Wachstum mit qualitativ hochwertigen Produkten im Zusammenspiel mit erfolgreichen Marketingstrategien aus. Wird in Unternehmen an Durchschnittsprodukten zu Durchschnittspreisen festgehalten, führt der Weg ins Mittelmaß und oft ins Aus. Nur wer sich vom Gleichmaß absetzt, wird auf Dauer Erfolg im Wettbewerb haben und das Wachstum des Unternehmens vorantreiben können. Neue Ideen und Strategien sind gefragt. Was heute gut ist, ist morgen schon wieder Gleichmaß. …mehr »
Karriere im Marketing: Unternehmenserfolg – Jenseits vom Mittelmaß
Montag, 30. Januar 2012Der Wettbewerb für die Bahn wird immer härter
Mittwoch, 16. Februar 2011Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes am vergangenen Dienstag wird in Zukunft der Wettbewerb bei Regionalzügen und S-Bahnen stärker zunehmen. So begründete der Gerichtshof seine Ablehnung der bisherigen Vergabe von S-Bahnen an die Deutsche Bahn damit, dass es keine öffentliche Ausschreibung im Fallbeispiel Nordrhein-Westfalen gegeben hat. Diese Entscheidung wird sich für die Bahn auch bundesweit auswirken, da in den nächsten Jahren zahlreiche Strecken in Deutschland neu ausgeschrieben werden sollen. Die Bahn selbst will sich dem Wettbewerb stellen und sieht sich dafür auch gut ausgestattet. Unklar ist allerdings noch, wie es mit den S-Bahn-Strecken in Nordrhein-Westfalen weitergehen wird. Daher forderte die Landesregierung den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und die Deutsche Bahn zu schnellen Gesprächen auf.
Der S-Bahn- und Regionalbahn-Betrieb ist ein milliardenschweres und daher lukratives Geschäft, da sich die Einnahmen für die Unternehmen größtenteils aus den Ausgaben des Steuerzahlers generieren. So werden zum Beispiel bei den Regionalstrecken der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen knapp 64 Prozent der Kosten aus öffentlichen Töpfen bezahlt, während hingegen die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf geringer ausfallen.
Bei dem Beispiel vor dem BGH ging es um Linien, die von der Deutschen Bahn eigentlich bis zum Jahr 2018 betrieben werden sollten. Bei einer Neuaushandlung des Vertrages einigte sich die Bahn mit dem Verkehrsverbund auf eine Verlängerung bis 2023 und die Neuanschaffung von weiteren Zügen, alles allerdings ohne eine Neuausschreibung des neuen Betriebszeitraumes. Dies sorgte allerdings für einen Streit mit der niederländischen Staatsbahn, die sich benachteiligt sah und vor dem Zuschlag an die Bahn selbst die Hoffnung auf eine eigene Linie in Nordrhein-Westfalen hatte. Daher ging man gegen die Deutsche Bahn vor Gericht und erhielt bereits bei der Bezirksregierung in Münster und vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf Recht.