Regierungsbeschluss: Umstellung auf kostenlose Warteschleifen birgt Probleme

Jeder kennt das Problem, die neue teure Espressomaschine streikt oder der hoch gelobte Flachbildfernseher zeigt nur noch einen schwarzen Bildschirm. Jetzt heißt es Nerven bewahren und nach dem Garantieschein suchen, denn auf fast jedem dieser Zettel versprechen Service-Nummern schnelle Abhilfe zu schaffen. Doch das einzig schnelle an vielen dieser Telefonnummern, ist die Erkenntnis, wieder einmal in einer endlosen Warteschleife festzustecken. Wenn noch dazu auf der nächsten Telefonrechnung die Preise dieser kostenpflichtigen Hotlines schwarz auf weiß aufgeführt sind, ist dieser Ärger oft größer als über das defekte Gerät.

Doch dieses seit langem bestehende Ärgernis vieler Verbraucher soll nun ein Ende finden, da sich auch die Politik dieses Problems angenommen hat. Die Regierung hat zur Lösung Änderungen des Telekommunikationsgesetzes vorgesehen, welche die Kosten, die solche Service-Nummern verursachen dürfen, exakt regeln. Danach muss die Warteschleife künftig kostenfrei sein und erst wenn der Service beginnt, man also tatsächlich einen Mitarbeiter der Hotline am Apparat hat, darf der kostenpflichtige Teil des Anrufes beginnen. Doch leider wird sich auch mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes dessen sofortige Umsetzung weiter in die Länge ziehen. Die Wirtschaft verweist nämlich auf technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung auf eine kostenfreie Warteschleife ihrer Service Hotlines. Eine längere Wartefrist auf die neuen Gesetze scheint unvermeidbar und die endgültige Umsetzung scheint bis Mitte 2012 auf sich warten zu lassen.

Doch was bedeuten die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes am Ende tatsächlich für den Verbraucher. Der von der Regierung als Erfolg proklamierte Gesetzesentwurf, bekommt allerdings schon durch die lange Übergangsfrist von 12 Monaten einen faden Beigeschmack. Denn bereits nach drei Monaten soll es der Wirtschaft möglich sein, wenigstens die ersten zwei Minuten der Service-Nummern kostenfrei zu schalten. Das wird bei vielen Verbrauchern auf Unverständnis führen, da selbstverständlich auch der Wirtschaft schon des längerem bekannt gewesen sein dürfte, was in Berlin in Planung ist. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint die Übergangsfrist eher wie eine Schonfrist der Regierung an die Wirtschaft, da viele durch ihre Service Hotlines deutlich mehr Gewinn einnehmen, als es an Kosten verursacht. Dem Verbraucher bleibt also weiterhin nichts anderes übrig, als in der Warteschleife zu verharren und auf die Umsetzung zu warten.

Es bleibt abzuwarten, ob auch mit den geänderten gesetzlichen Vorgaben, nicht noch das ein oder andere Hintertürchen offensteht, um zukünftig ebenfalls auf Kosten der Verbraucher die Gewinne der Wirtschaft künstlich zu steigern.

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Veröffentlicht in Wirtschaft-News am 02.03.2011