Wann erhält man Sonderurlaub?

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Bildquelle: : © Timo Klostermeier / pixelio.de

Jeder Arbeitnehmer darf und soll sich von seiner Arbeit erholen können. Neben dem gesetzlich festgelegten Urlaubsanspruch gibt es ebenso Sonderurlaub. Diesen kann der Arbeitgeber in bestimmten Situationen gewähren. Der Sonderurlaub geht dabei nicht vom regulären Urlaubsanspruch ab.

Sonderurlaub dient nicht im eigentlichen Sinne der Erholung, er soll vielmehr unvorhergesehene oder außergewöhnliche Ereignisse kompensieren und so für Entlastung sorgen. Wichtig ist es für Arbeitnehmer zu wissen, dass es sich beim Sonderurlaub um eine bezahlte Freistellung handelt. Nicht zu verwechseln ist der Sonderurlaub daher mit einer unbezahlten Freistellung (= unbezahlter Urlaub).

In welchen Fällen greift der Sonderurlaub?

Die Gründe und die Dauer des Sonderurlaubs sind unterschiedlich geregelt. Hier ein Überblick:

– Umzug des Arbeitnehmers in eine andere Stadt: 1 Tag
– Geburt des eigenen Kindes: 1 Tag
– Schwere Erkrankung eines Angehörigen des eigenen Haushaltes: 1 Tag
– Tod eines engen Familienangehörigen: 1 Tag
– Tod des Ehe- oder Lebenspartners: 2 Tage
– Schwere Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren: bis 4 Tage pro Jahr
– Arbeitsjubiläum: je 1 Tag zum 25. und 40. Jubiläum
– Behördengänge, Gerichtstermine (Freistellung für die benötigte Zeit)
– Vorstellungsgespräche nach einer Kündigung und Termine bei der Agentur für Arbeit (Freistellung für die benötigte Zeit)

Die eigene Hochzeit wird zwar nicht direkt als Grund für einen Sonderurlaub aufgeführt. Im Regelfall gewähren die Arbeitgeber aber dennoch einen Tag Sonderurlaub zur Hochzeit. Ebenso ist eine Freistellung bei der Silber- oder Goldhochzeit der eigenen Eltern möglich.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub?

Einen gesetzlichen Anspruch direkt gibt es nicht. Grundlage für die Gewährung einer Freistellung beziehungsweise Sonderurlaubs ist § 616 BGB. Darin heißt es sinngemäß, dass jedem Arbeitnehmer eine Freistellung zusteht, wenn er dem Arbeitgeber unverschuldet für eine unerhebliche Zeit nicht zur Verfügung stehen kann.

Kann der Arbeitgeber Sonderurlaub verweigern?

Der Arbeitgeber kann Sonderurlaub im Arbeitsvertrag ausschließen oder verweigern, denn § 616 BGB ist nicht verpflichtend. Daher sollten Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag vor der Unterschrift eingehend prüfen. Unter gewissen Umständen ist außerdem eine Arbeitsverweigerung seitens des Arbeitnehmers möglich. Bevor hier aber eigenmächtig gehandelt wird, sollte sich der Arbeitnehmer unbedingt eingehend informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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Veröffentlicht in Allgemein am 26.10.2022